Verhinderungspflege

 

Verhinderungspflege wird auch Ersatzpflege genannt. Sie kann im Unterschied zur Kurzzeitpflege auch in der häuslichen Umgebung erbracht werden, und zwar wenn die Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder Sonstiges vorübergehend verhindert ist.

Diese Leistung kann für einen Zeitraum von 56 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden, der nicht zusammenhängend sein muss. Auch kurze Zeiträume können so überbrückt werden. Sie können die Leistung auch stundenweise in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige bereits sechs Monate lang von Ihnen gepflegt wurde. Pflegebedürftige erhalten bis zu 3.539,00 Euro pro Kalenderjahr für eine solche Verhinderungspflege.

In der Zeit der Verhinderungspflege wird die Hälfte des bisher gezahlten Pflegegeldes für sechs Wochen weitergezahlt.

 

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Kathrin Sauerbier

           Telefon:

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