Pflegeversicherung nach SGB XI
Grundsätzlich hat jeder, der täglich Hilfe bei der Grundpflege benötigt, das Recht einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei seiner Pflegekasse zu stellen.
Dieses Recht ist im Sozialgesetzbuch XI verankert und legt die Bedingungen und sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung fest.
Unter Grundpflege versteht man tägliche und mehrfach tägliche Hilfe, Unter-stützung, Anleitung oder Beaufsichtigung bei der Körperpflege, An- und Auskleiden, Toilettengänge mit entsprechender Intimpflege, Einnahme von Mahlzeiten und Getränken, Lagerungswechsel und Umsetzen.
Im Vordergrund stehen keine hauswirtschaftlichen oder Begleittätigkeiten, obwohl diese in der Regel als erstes benötigt werden bevor Hilfe bei der Körperpflege eintritt. Sollten diese Tätigkeiten überwiegend anfallen, lesen Sie bitte bei Grundpflege nach SGB XII (Sozialleistungen) oder Hauswirtschaftshilfe weiter.
Um eine Einstufung in die Pflegegrade vorzunehmen, beauftragt die Pflegekasse nach Eingang des Antrages den medizinischen Dienst der Pflegekassen. Dieser kommt grundsätzlich zum Hausbesuch oder ins Pflegeheim. An Hand eines Protokolls wird die Pflegesituation an diesem Tag eingeschätzt und dokumentiert. Mit einer Empfehlung geht dieses Gutachten an die Pflegekasse zurück. Diese entscheidet dann, ob und welchen Pflegegrad der Antragsteller erhält und teilt diese Entscheidung demjenigen schriftlich mit.
Der Antragsteller kann selbst entscheiden, ob er Pflegegeld ausgezahlt bekommen oder Sachleistungen (ambulanter Pflegedienst/ Tagespflege) oder stationäre Pflegeleistungen beziehen möchte.
Desweiteren hat jeder, der einen Pflegegrad hat, Anspruch auf seinen Pflegezustand angemessene Versorgung mit Pflegemittel, Pflegehilfsmitteln oder auch eine Bezuschussung von zur Verbesserung des Pflegeumfeldes angemessene und notwendige Umbaumaßnahme, ggfs. Kurzzeitpflege und nach einem halben Jahr auf Verhinderungspflege.
Wir als ambulanter Pflegedienst rechnen unsere Tätigkeiten in Form der Sachleistung direkt mit der entsprechenden Pflegekasse ab. Dazu werden die von uns erbrachten und mit dem zu Pflegenden oder dessen Vertreter schriftlich im Pflegevertrag vereinbarten Tätigkeiten bei jedem Einsatz dokumentiert und am Monatsende nach Unterschriftsbestätigung zur Berechnung mitgenommen.
Alle Tätigkeiten, die Leistungen der Pflegeversicherung darstellen, sind in einem Leistungskatalog aufgelistet und auch zum Teil einzeln, der jeweiligen Pflegesituation angepasst, auswählbar. Sie werden im Pflegevertrag festgehalten.
Sollten Sie weitere Fragen zur Pflegeversicherung haben oder Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit unter Telefon: 030-093 940 94
oder über Kontakt
zur Verfügung.
Inhaberin:
Kathrin Sauerbier
So erreichen Sie uns:
030 - 93 49 40 94
nach Büroschluß werden Sie über eine kostenlose Rufweiterleitung mit einer leitenden Mitarbeiterin verbunden
Nutzen Sie auch unser Kontaktformular.
So finden Sie uns:
12687 Berlin-Marzahn
Mehrower Allee 20
"Plaza Marzahn"
mit dem zentralen Fahrstuhl
in der 1. Etage
links über die
Center - Brücken