Leistungskatalog ab 01.09.2022

 

LK Leistungsart Leistungsinhalt Vergütung
 
1 Erweiterte kleine - Hilfe beim Aufsuchen oder
  Körperpflege    Verlassen des Bettes  
       • An- und Auskleiden  
       • Teilwaschen  
       • Mund- und Zahnpflege  
       • Kämmen  
       
2 Kleine Körper- - An- und Auskleiden  €
  pflege   • Teilwaschen  
      • Mund- und Zahnpflege  
      • Kämmen   
       
3 Erweiterte große - Hilfe beim Aufsuchen oder  €
  Körperpflege    Verlassen des Bettes (ohne Baden)
      • An- und Auskleiden
      • Waschen, Duschen, Baden (mit Baden)
      • Rasieren  
      • Mund- und Zahnpflege  
      • Kämmen  
       
4 Große Körper- - An- und Auskleiden  €
  pflege - Waschen oder Duschen  
      • Rasieren  
      • Mund- und Zahnpflege  
      • Kämmen  
       
5 Mobilisieren beim - Betten einschl. Beurteilung
  Lagern und Betten   zur sachgerechten Ausstattung 
      des Bettes mit zusätzl. Gegen-  
      ständen und Lagerungshilfen  
    - Lagern und Maßnahmen zur  
       Bewegungsförderung  
  (LK ist nur in Kombination mit mindestens einem  
  anderen LK abrechenbar)  
       
6 Hilfe bei der  - Hilfe beim Aufsuchen und
  Nahrungsaufnahme    verlassen des Essplatzes  
    - Hilfe und Beaufsichtigung  
      beim Essen und Trinken  
    - Hygiene im Zusammenhang  
       mit der Nahrungsaufnahme  
       
7 a Darm- und Blasen- - Hilfe und Untersützung bei der
  entleerung   Blasen- und/oder Darment-  
      leerung einschl. Entsorgung  
      der Ausscheidungen  
  (LK ist nur in Kombination mit mindestens einem  
  anderen LK abrechenbar)  
7 b Darm- und Blasen- - An- und Auskleiden
  entleerung - Hilfe und Untersützung bei der
       Blasen und/oder Darment-  
       leerung, z. B.: Inkontinenzver-  
       sorgung zur Toilette bringen,  
       Entsorgung der Ausscheidungen
    - Intimpflege  
       
8 Hilfestellung beim  - An- und Auskleiden im Zusam-
  Verlassen oder     menhang mit dem Verlassen  
  Wiederaufsuchen    oder Wiederaufsuchen der  
  der Wohnung    Wohung  
    - Treppensteigen  
       
9 Begleitung außer  - Begleitung bei Aktivitäten, bei
  Haus    denen das persönlich Erscheinen
       erforderlich und ein Hausbesuch
       nicht möglich ist  
       (keine Spaziergänge oder  
       kulturelle Veranstaltungen)  
       
10 Beheißen der - Beschaffung des Heizmaterials
  Wohnung    aus einem Vorrat im Haus  
    - Entsorgung der Verbrennungs-
       rückstände  
    - Heizen  
       
11 a Reinigung und  - Aufräumen der Wohnung,
  Aufräumen der    Trennung und Entsorgung des   
  Wohnung    Abfalls,  
    - Spülen und Aufräumen  
11 b Reinigung und  - Reinigung der Wohnung
  Aufräumen der    Trennung und Entsorgung des   
  Wohnung    Abfalls,  
    - Reinigung Bad, Toilette, Küche,
       Wohn- und Schlafbereich  
    -  Saugen bzw. Nassreinigung,  
       Spülen und Staub wischen  
11 c Reinigung und  - Reinigung der Wohnung  
  Aufräumen der  
  Wohnung    
  (a, b und c sind nicht  nebeneinander abrechenbar)
       
12 Wechseln und  - Wechseln der Wäsche, auch
  Waschen der     Bettwäsche  
  Wäsche und - Pflege der Wäsche und   
  Kleidung    Kleidung (z. B. bügeln, ausbessern)
    - Einräumen der Wäsche  
       
13 Einkaufen - Erstellen des Einkaufs- bzw. 
       Speiseplanes  
    - Einkaufen von Lebensmitteln und
       sonstigen Dingen des persönlichen
       Bedarfs  
    - Einräumen der eingekauften  
       Gegenstände  
       
14 Zubereitung einer  - Kochen
  warmen Mahlzeit - Aufwärmen des Tiefkühlmittags-
  in der Häuslichkeit     tisches  
  des Pflege- - Spülen und Einräumen des bei  
  bedürftigen    der Mahlzeit verwendeten   
       Geschirrs  
    - Reinigung des Arbeistbereiches
       
15 Zubereitung einer - Zubereitung warm angelieferter
  sonstigen Mahlzeit    Kost oder einer sonstigen   
  in der Häuslichkeit   Mahlzeit  
  des Pflegebe- - Spülen des bei den Mahlzeiten
  dürftigen (z. B. bei    verwendeten Geschirrs  
  Essen auf Rädern) - Reinigung des Arbeitsbereiches
       
16 a Erstbesuch - Anamnese, Pflegeplanung sowie
       Angebot eines Pflegevertrages
16 b Folgebesuch - bei gravierenden Änderungen des
       Pflegezustandes und notwendiger
       Anpassung des Pflegevertrages
    - bei notwendiger Erhebung von
       Pflegerisiken, welche i. d. R. eine
       Änderung des Pflegevertrages  
       notwendig machen  
       
17 a Einsatzpauschale - Montags bis Freitags zwischen
       06:00 Uhr und 22:00 Uhr  
17 b  Einsatzpauschale - Montags bis Freitags zwischen
       22:00 Uhr und 06:00 Uhr, an  
       Wochenenden sowie an gesetz-
       lichen Feiertagen  
       
18 Pflegeeinsätze - Beratung des Pflegebedürftigen
  nach § 37 (3)    bzw. seiner Angehörigen  
  SGB XI - Hilfestellung  
    - Mitteilung an die Pflegekasse  
    alle Pflegegrade 
       
       
19 a Versorgung und  Einzelfallbezogen alle Leistungen
  Betreuung in der Leistungskomplexe 1 - 16 für 
  Wohngemeinschaf- einen dementen Pflegebedürftigen
  ten von an Demenz mit anerkannten Leistungsanspruch
  erkrankten Pflege- nach § 45 a SGB XI  
  bedürftigen (Leistungen für Pflegebedürftige
    mit erheblichem allgemeinem   
    Betreuungsbedarf) der Pflegegrade
    4 bis 5  
       
19 b   Bei zeitweiser Abwesenheit des
    dementen Pflegebedürftigen ist der 
    halbe Tagessatz abrechnungsfähig
       
20 Betreuungsleistungen gem. § 124 SGB XI
       
  Hinweis:    
  1. Bei Pflegestufe I sind Leistungskomplexe 1 - 16 anstelle
      von LK 19 wählbar  
  2. LK 17 ist für die Pflegestufen I - III nicht abrechnebar
  3. Eine Wohngemeinschaft im Sinne des LK 19 ist eine 
      Gruppe von i. d. R. 6 - 12 Personen, in Ausnahmefällen
      auch weniger, mindestens aber 3 Personen - die in einer 
      Wohnung wohnen, in der jeder Bewohner seinen eigenen
      Wohn- und Schlafbereich hat, Küche und Wohnzimmer
      gemeinsam genutzt werden können und eine der Bewohner-
      zahl angemessenen Anzahl an Toiletten bzw. Bäder vor-
      handen sind    
  4. Die Pflege der Bewohner erfolgt durch einen oder mehrere
      ambulante Pflegedienste mit dem Ziel, eine umfassende
      Versorgung, die den individuellen Bedürfnissen der Be-
      wohner entspricht, über 24 Stunden sicher zu stellen
  5. Für die Abrechnungsfähigkeit ist eine Zuordnung des Pflege-
      bedürftigen zum Personenkreis nach § 45 a (1) SGB XI durch 
      den MDK im Rahmen der Begutachtung nach § 18 SGB XI
      als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen
      auf die Aktivitäten des täglichen Lebens festgestellt hat, 
      die dauerhaft zu erheblichen Einschränkungen der Alltags-
      kompetenz geführt haben. Liegt diese Zuordnung zum 
      berechtigten Personenkreis nach § 45 a (1) SGB XI nicht vor,
      sind ausnahmslos die Einzelkomplexe abzurechnen.
  6. Wie bei jeder häuslichen Pflege hat die Dokumentation der
      Pflegeleistungen, die nach LK 19 abgerechnet werden, 
      gemäß den vertraglichen Regelungen zu erfolgen.

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